Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Landkreis Leipzig ist bemüht, die Webseite im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu gestalten.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite: www.genuss-kunsthandwerk.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website ist mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Barrierefreie-Websites-Gesetz – BfWebG) vom 10. April 2019 vollständig vereinbar. Die weitere Umsetzung und Anpassung der Barrierefreiheit nach Maßgabe geltender EU-Rechtsnormen werden im Rahmen der redaktionellen Betreuung geleistet.

Bekannte Einschränkungen

  • Farben, Kontraste: Hierfür wurde eine Kontrastvariante geschaffen, die Sie über den Schalter „Kontrast erhöhen“ aktivieren können.

Barrierefreiheitsfunktionen

Um die Barrierefreiheit der Seite zu verbessern, bieten wir folgende Barrierefreiheitsfunktionen:

  • Kontrast-Umschalter zur manuellen Erhöhung des Kontrast-Verhältnis auf jeder Seite des Webangebots oben rechts 
  • Anpassungsfähiges Design: Das Layout der Website wird automatisch an den jeweils genutzten Bildschirm des Endgerätes (PC, Notebook, Tablet oder Smartphone) anpasst. Auf kleineren Bildschirmen erscheint ein vereinfachtes Layout.
  • Logischer Aufbau und Gliederung der Seite
  • Hinterlegung der Bilddateien mit Alternativtexten

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 27.03.2024 manuell erstellt.

Feedback und Kontaktangaben

Sollten Ihnen noch bestehende Barrieren in Bezug auf unsere Website auffallen oder Sie Informationen zu noch nicht barrierefreien Inhalten benötigen, beziehungsweise sollten Sie der Meinung sein, dass Sachverhalte unnötig kompliziert dargestellt werden, senden Sie uns bitte eine E-Mail an pressestelle@lk-l.de, rufen Sie uns an unter 03433 2411012 oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir werden versuchen, die mitgeteilten Mängel zu beseitigen beziehungsweise Ihnen nicht zugängliche Informationen in barrierefreier Form zur Verfügung zu stellen.

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: 030 18 527-2805
Fax: 030 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de